Elterninformationen

Seit dem 1.8.2013 besteht ein Rechtsanspruch, ab dem 1. Lebensjahr des Kindes auf die Betreuung in der Kindertagespflege.

Alle Eltern können beim zuständigen Jugendamt ihres Wohnortes einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Ab dem ersten bis dritten Lebensjahres des Kindes haben sie Anspruch von bis zu 35 Stunden pro Woche auf Betreuung auch ohne Nachweis. Bei weitergehendem Bedarf ist ein aktueller Nachweis ihrer derzeitigen Bedürftigkeit einzureichen. (z.B. Arbeitsnachweise oder Immatrikulationsbescheinigung oder Ähnliches).

Nach Kostenübernahme ist ein Elternbeitrag (berechnet nach Einkommen) an das zuständige Jugendamt zu entrichten.

Bei mir entstehen in diesen Fällen keine Kosten für Sie.

Addresse

Christiane Stahlkopf
Oblohs Heide 17
33659 Bielefeld


Kontakt   
Anfahrt

Kontaktformular
Email: stahlkopf@web.de